Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61   

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https://dejure.org/1963,293
BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61 (https://dejure.org/1963,293)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1963 - VI C 54.61 (https://dejure.org/1963,293)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1963 - VI C 54.61 (https://dejure.org/1963,293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Anrechnung von Vordienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 291
  • DVBl 1963, 603
  • JR 1964, 113
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61
    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG) sind besondere Fachkenntnisse nur, wenn dem Beamten ohne sie ein Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, oder nach der Verwaltungsübung nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (Fortentwicklung von BVerwG II C 29.60 und BVerwG VI C 162.58).

    Rechtsfehlerfrei ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts, der Anwendung des § 116 BBG stehe hier nicht entgegen, daß die Zeiten, um deren Berücksichtigung der Streit geht, zwischen den Dienstverhältnissen des Dr. M. liegen (so auch die Richtlinie Nr. 2 Abs. 2 zu § 116 BBG vom 30. Juni 1955 [Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 126 vom 5. Juli 1955], jetzt in der Fassung vom 19. September 1962 [Bundesanzeiger Nr. 183 vom 26. September 1962] sowie Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1 = RiA 1961 S. 157 = ZBR 1961 S. 184, und vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 -, Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2 = DÖD 1962 S. 36 = NDBZ 1962 S. 200 = RiA 1962 S. 285).

  • BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61
    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG) sind besondere Fachkenntnisse nur, wenn dem Beamten ohne sie ein Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, oder nach der Verwaltungsübung nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (Fortentwicklung von BVerwG II C 29.60 und BVerwG VI C 162.58).

    In den Urteilen vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 - und vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - hat der erkennende Senat allerdings auch zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG ausgeführt, daß die Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Berufung in das Beamten- (Offizier-)verhältnis gewesen sein müssen.

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 181.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61
    Rechtsfehlerfrei ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts, der Anwendung des § 116 BBG stehe hier nicht entgegen, daß die Zeiten, um deren Berücksichtigung der Streit geht, zwischen den Dienstverhältnissen des Dr. M. liegen (so auch die Richtlinie Nr. 2 Abs. 2 zu § 116 BBG vom 30. Juni 1955 [Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 126 vom 5. Juli 1955], jetzt in der Fassung vom 19. September 1962 [Bundesanzeiger Nr. 183 vom 26. September 1962] sowie Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1 = RiA 1961 S. 157 = ZBR 1961 S. 184, und vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 -, Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2 = DÖD 1962 S. 36 = NDBZ 1962 S. 200 = RiA 1962 S. 285).
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61
    Sollte dafür die verhältnismäßig kurze letzte Studienzeit überhaupt in Betracht kommen, so wird zu beachten sein, daß sie nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur berücksichtigt werden kann, wenn Dr. M. in ihr besondere, d.h. über das Maß der an der Hochschule vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehende Fachkenntnisse erworben hat (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -).
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 167.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61
    In den Urteilen vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 - und vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - hat der erkennende Senat allerdings auch zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG ausgeführt, daß die Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Berufung in das Beamten- (Offizier-)verhältnis gewesen sein müssen.
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nur diejenigen Fachkenntnisse als "notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes" anzuerkennen sind, ohne welche auch die Berufung in das Beamtenverhältnis nicht erfolgt wäre (BVerwG, U.v. 14.2.1963 - VI C 54.61 - BVerwGE 15, 291/295).

    Fehlen besondere Laufbahn- und Prüfungsvorschriften oder schreiben derartige Vorschriften besondere Fachkenntnisse nicht vor, ist allerdings stets zu prüfen, ob aus anderen Gründen - tatsächlich - für die Besetzung des Amtes besondere Fachkenntnisse gefordert werden (BVerwG, U.v. 17.1.1961 - II C 29.60 - Buchholz 232 § 116 Nr. 1 S. 3; U.v. 14.2.1963 a.a.O. S. 293 f.).

    Dabei kommt es nicht auf das Amt im statusrechtlichen Sinn, sondern auf das übertragene Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Dienstposten) an (BVerwG, U.v. 14.2.1963 a.a.O. S. 294).

    Denn - wie gezeigt - kommt es nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für die Bewertung der "Notwendigkeit" nicht nur auf Vorschriften, sondern stets auch auf die tatsächliche Verwaltungsübung an (BVerwG, U.v 14.2.1963 - VI C 54.61 - BVerwGE 15, 291/293 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 57/13

    Anerkennung weiterer Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei Beschäftigungszeiten

    28 Unter derartigen Fachkenntnisse sind nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an allgemeinen Schulen, Fach- oder Hochschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse deutlich hinausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.1.1963 - BVerwG 6 C 10.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3; Urteil vom 14.2.1963 - BVerwG 6 C 54.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 4; Urteil vom 26.5.1966 - BVerwG 2 C 43.63 -, juris Rn. 28; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.2.2000 - 10 A 11479/99 -, juris Rn. 5; Fürst u. a., GKÖD, Stand: September 2013, Bd. I, Teil 3b, § 11 BeamtVG Rn. 41).

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes sind besondere Fachkenntnisse vielmehr erst dann, wenn sie entweder aufgrund von Laufbahn- oder Prüfungsvorschriften oder aber aus tatsächlichen Gründen für die Besetzung des Amtes gefordert wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1961 - BVerwG 2 C 29.60 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 1; Urteil vom 14.2.1963, a. a. O.; Urteil vom 5.12.1963, a. a. O.), wenn das Amt dem Beamten also ohne sie nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.10.1984, a. a. O.; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 67).

    Dabei ist der Begriff des "Amtes" - wie der Kläger zutreffend hervorgehoben hat - auf das Amt im konkret-funktionellen Sinne bezogen, also auf den Dienstposten, dessen Übertragung die anstellende Behörde konkret in Aussicht genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, a. a. O.; Urteil vom 5.12.1963, a. a. O.; Urteil vom 26.5.1966, a. a. O., Rn. 27; Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2000 - 2 L 4037/98 -) bzw. den sie dem Betreffenden als ersten zugewiesen hat (Bay. VGH, Urteil vom 24.7.2001, a. a. O., Rn. 35f.; Fürst, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 42; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 68).

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes kommt es demnach allein darauf an, ob dem Kläger im November 20 ... das Amt eines Studienrates mit der Fächerkombination Wirtschaft und Sport - und zwar, wie der Kläger zu Recht eingewandt hat, zum Einsatz auf einem Dienstposten mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Informatik und EDV inklusive des Aufbaus und der Betreuung eines neu einzurichtenden Schulnetzwerks - ohne seine oben genannten besonderen Kenntnisse nicht übertragen worden wäre und ob er damals nicht in den höheren Schuldienst eingestellt worden wäre, wenn nicht seine Verwendung auf dem Dienstposten mit dem genannten besonderen Tätigkeitsfeld vorgesehen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, a. a. O.; Beschluss vom 3.10.1984, a. a. O.).

  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 5/23

    Beamtenversorgungsrecht; ruhegehaltfähige Vordienstzeit; besondere

    Unter "besonderen Fachkenntnissen" sind (nur) solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an allgemeinen Schulen, Fach- oder Hochschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.01.1963 - VI C 10.61, BVerwGE 15, 291 ; Urt. v. 26.05.1966 - II C 43.63, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 05.11.2013 - 5 LB 57/13, juris Rn. 28).

    Unter "Amt" im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BremBeamtVG ist das Amt im konkret-funktionellen Sinne zu verstehen, also der Dienstposten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1963 - VI C 54.61, BVerwGE 15, 291 ; Urt. v. 26.05.1966 - II C 43, 63, juris Rn. 27).

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes sind besondere Fachkenntnisse dann, wenn der Dienstposten dem Beamten ohne sie nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1963 - VI C 54.61, BVerwGE 15, 291 ; Beschl. v. 03.10.1984 - 2 B 82/84, Buchholz 232.5 § 11 BeamtVG Nr. 2; Nds. OVG, Urt. v. 05.11.2013 - 5 LB 57/13, juris Rn. 30).

    Es genügt, wenn die besonderen Fachkenntnisse tatsächlich für die Besetzung des Amtes gefordert wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1963 - VI C 54.61, BVerwGE 15, 291 ; BayVGH, Urt. v. 26.08.2020 - 14 B 19.1411, juris Rn. 61).

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Eine solche Auffassung ließe sich aus dem Sinn und dem Wortlaut des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht herleiten und stünde im Widerspruch zu der im Schrifttum und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, daß Zeiten praktischer Tätigkeit "besondere Fachkenntnisse" zwar nicht stets oder in der Regel, aber doch im Einzelfall unter besonderen Umständen vermitteln können (vgl. Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand Februar 1965, § 116 Rdnr. 14 und § 116 a Rdnr. 1;Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 S. 16, 17]; BVerwGE 15, 291 [295]).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 15, 291 [294];Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 S. 27, 28];Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

    Zwar sind unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.]; BVerwGE 15, 291 [295 f.]) und nicht nur den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für den Eingang in die Laufbahn genügen (vgl. Plog-Wiedow a.a.O., § 116 Rdnr. 14;Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 06.05.1976 - VI C 136.73

    Besondere Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes - Der

    Wegen des von § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG abweichenden Wortlautes des § 135 Abs. 1 Nr. 3 NBG kann die Revision auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der bundesrechtlichen Regelung (vgl. BVerwGE 15, 291 sowie Urteil vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - [ZBR 1961, 184]) nicht ohne weiteres etwas für ihre Auffassung herleiten.

    Hinzu kommt, daß sowohl zu § 85 Abs. 1 Nr. 4 DBG als auch zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG vor der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 17. Januar 1961 die Auffassung vertreten worden ist, daß es sich um besondere Fachkenntnisse handeln muß, die in Laufbahn- oder Prüfungsvorschriften als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des zu übertragenden Amtes gefordert werden (vgl. Fischbach, DBG, 2. Aufl., § 85 Anm. II, 4 sowie die BVerwGE 15, 291 und dem Urteil vom 17. Januar 1961 zugrundeliegenden Entscheidungen der Vorinstanzen; siehe auch OVG Koblenz, Urteil vom 25. Februar 1958 - 2 C 53/57 - [ZBR 1959, 57]).

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63

    Rechtsmittel

    Der II. und im Anschluß daran der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts haben nämlich in ihrer bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, es könne § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht entnommen werden, daß nur die in Laufbahn- oder Prüfungsvorschriften geforderten Fachkenntnisse die "notwendige" Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes bildeten; es sei beim Fehlen solcher Vorschriften ausreichend, daß aus anderen Gründen generell für das übertragene besondere Aufgabengebiet innerhalb einer Laufbahn Fachkenntnisse - tatsächlich - gefordert werden, die über die für den Zugang zur Laufbahn allgemein erforderlichen Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteile vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1] undvom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - [BVerwGE 15, 291 ff.]).

    Die Revision verkennt dabei außerdem, daß "besondere" Fachkenntnisse nur vorliegen, wenn der Beamte besondere, über das Maß der an der Hochschule vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehende Fachkenntnisse erworben hat (ebenso BVerwGE 15, 291 [295] unter Hinweis auf dasUrteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -), und daß "besondere" Fachkenntnisse nicht vorliegen, wenn diese Fachkenntnisse nur den Eingangsvoraussetzungen der Laufbahn (hier einer Laufbahn des höheren Dienstes) genügen, die ein Bewerber nachweisen muß, welcher - wie der Kläger - zwar ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium aufweisen kann, nicht aber den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert und auch nicht die große juristische Staatsprüfung abgelegt hat.

  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 15, 291 und 24, 133) ohne Rechtsfehler verneint, daß die fraglichen Zeiten nach dem über § 68, § 53, § 29 G 131 (F. 1957) anwendbaren § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG (F. 1957) berücksichtigt werden können.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß unter "Amt" nicht das statusrechtliche Amt, insbesondere nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn, sondern ein dem Beamten (Berufsoffizier) übertragenes Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Amt im funktionellen Sinn, Dienstposten) zu verstehen ist und daß von einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung dieses Amtes nicht gesprochen werden kann, wenn die besonderen Fachkenntnisse hierfür lediglich förderlich waren (vgl. außer BVerwGE 15, 291 [294 f.] und 24, 133 [136 f.] auch Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3], vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6, = RiA 1964, 229], vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = DÖD 1965, 232] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 36.65 -).

  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den

    Denn unter "Amt" ist bei Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur das übertragene Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Dienstposten) zu verstehen - nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn -, und zwar auch dann, wenn dieses "Amt" dem Bediensteten nicht sogleich bei seiner Berufung in das Dienstverhältnis übertragen worden ist, diese Berufung aber ohne die besonderen Fachkenntnisse nicht erfolgt wäre (vgl. BVerwGE 15, 291 [BVerwG 14.02.1963 - BVerwG VI C 54/61] [294]).

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Ansicht, an der der erkennende Senat festhält, angeschlossen (BVerwGE 15, 291 [BVerwG 14.02.1963 - BVerwG VI C 54/61] [293]).

  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Wenn dort von dem dem Beamten, zuerst nach der Berufung in das Seitenverhältnis (§ 116 a Satz 2 BBG = § 106 Satz 2 BremBG) oder dem nach der Ablegung der Prüfung (a.a.O. Satz 1) übertragenen Amt oder den dem Beamten zuerst übertragenen Aufgaben gesprochen wird, so schließt das nicht aus, daß es auf die in dem für die Versorgung maßgebenden Beamtenverhältnis zuerst übertragenen Aufgaben oder das in diesem Beamtenverhältnis zuerst übertragene Amt ankommt, wobei unter Amt im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 und des § 116 a BBG eben das konkrete Aufgabengebiet, der Dienstposten zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 15, 291 [294] und Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]).
  • VG Schleswig, 22.11.2021 - 12 A 229/18

    Anerkennung von Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Angestellter als

    Sie sind für die Wahrnehmung eines Amts nur dann notwendige Voraussetzung, wenn dem Beamten ohne sie ein Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung auf Grund von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften oder nach der Verwaltungsübung nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (BVerwG, Urt. v. 26.05.1966 - II C 43.63 -, Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 14.02.1963 - VI C 54.61 -, Ls. 1, jeweils juris).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2006 - 9 E 3401/05

    Teilstattgabe im Welteke - Verfahren

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3 A 2121/17
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64

    Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des

  • BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84

    Besondere Fachkenntnisse als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines

  • BVerwG, 30.10.1975 - II C 42.73

    Versorgungsleistungen eines Beamten

  • BVerwG, 28.10.1974 - II B 35.74

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 05.05.1967 - II B 11.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "besonderen"

  • VG München, 27.04.2010 - M 5 K 09.4930

    Berücksichtigung; ruhegehaltfähige Dienstzeit; zweites Studium;

  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 3 ZB 19.163

    Keine Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten, die nicht notwendige Voraussetzung für die

  • BVerwG, 23.11.1964 - VI C 36.61

    Formbedürftigkeit beamtenrechtlicher Zusicherungen - Verstoß gegen Treu und

  • VG Kassel, 25.04.2019 - 1 K 1521/17

    Keine Anrechnungen von Schulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

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